Das Grundstück liegt in einem als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereich und umfasst eine Fläche von 613 m². Die Bebauung unterliegt den folgenden baurechtlichen Vorgaben:
•Grundflächenzahl (GRZ) 0,4: Dies ermöglicht eine maximale überbaubare Fläche von ca. 245 m². Zusätzlich ist eine Überschreitung um 50 % zulässig, sodass eine Gesamtbebaubarkeit von bis zu ca. 365 m² denkbar wäre.
•Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8: Die zulässige Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 490 m², verteilt auf zwei Vollgeschosse.
•Dachform: Vorgeschrieben ist ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 30 und 35 Grad.
•Maximale Traufhöhe: Die Traufhöhe des Gebäudes darf 6,00 m über dem Erdgeschossfußboden nicht überschreiten.
Diese baurechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten eine harmonische Bebauung im Wohngebiet. Für eine detaillierte Planung empfehlen wir, die aktuellen Vorschriften und mögliche Besonderheiten direkt bei der zuständigen Stadtverwaltung zu erfragen. So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.







