Dieses besondere Zweifamilienhaus mit ca. 350 m² Wohn-/Nutzfläche in beliebter Lage von Esslingen-Sulzgries besticht durch sein großzügiges, sonniges Grundstück mit einem ebenen Garten – ideal für Familien oder Gartenliebhaber. Das Haus verfügt über insgesamt drei wohnwirtschaftlich ausgebaute Etagen: das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss und das Dachgeschoss.
Erdgeschoss: Die vermietete 3,5 Zimmer Wohnung ist baugleich zum Obergeschoss gestaltet und bietet einen großzügigen Wohn- und Essbereich, Küche, Flur, Schlafzimmer mit Balkonzugang, Kinderzimmer, Tageslichtbad und separates WC.
Obergeschoss: Die bezugsfreie Wohnung bietet einen großzügigen Wohn- und Essbereich mit großer Fensterfront und direktem Zugang zur angrenzenden Küche. Über den Flur gelangt man zu einem Schlafzimmer mit Balkonzugang und Blick in den Garten sowie zu einem Kinderzimmer mit ebenfalls eigenem Balkonzugang. Ein Tageslichtbad aus dem Baujahr mit Badewanne und Waschbecken sowie ein separates WC ergänzen die Wohnung.
Dachgeschoss: Hier stehen bereits 3 wohnwirtschaftlich ausgebaute Räume zur Verfügung. Das Dachgeschoss umfasst einen großen Raum mit Blick in den Garten, einen weiteren großen Raum mit Einbauschränken und schöner Aussicht sowie einen kleineren Raum sowie ein WC.
Untergeschoss: Das Untergeschoss verfügt über eine Nebeneingangstür, einen geräumigen Hobbyraum, drei weitere Abstellräume sowie die Waschküche mit Waschmaschinenanschlüssen. Zwei Gaszentralheizungen versorgen die jeweiligen Wohneinheiten. Zusätzlich befindet sich ein separates Bad auf dieser Etage.
Das Grundstück bietet einen großen, ebenen und sonnigen Garten, perfekt zum Entspannen und für Freizeitaktivitäten.
Zum Haus gehören eine Doppelgarage sowie zwei Stellplätze davor.
Dieses Objekt vereint attraktive Wohnfläche, flexible Nutzungsmöglichkeiten – ideal für Eigennutzer mit der Option auf Vermietung.
---Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans. Für das Grundstück ist eine GRZ von 0,25 sowie eine GFZ von 0,6 festgesetzt. Erweiterungen oder ein Anbau auf dem Grundstück wären denkbar. Die konkrete Planung sowie die endgültige Entscheidung über eine mögliche Erweiterung obliegen jedoch dem zuständigen Baurechtsamt und bedürfen dessen Genehmigung---

